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   VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03   

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VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03 (https://dejure.org/2006,3321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.08.2006 - 10 S 2731/03 (https://dejure.org/2006,3321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. August 2006 - 10 S 2731/03 (https://dejure.org/2006,3321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallgesetzes sowie der abfallrechtlichen Vorschriften in Baden-Württemberg; Ermächtigung der kommunalen Entsorgungsträger zum Erlass von Verfügungen zur Durchsetzung des satzungsrechtlichen ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 21; ; KrW-/AbfG § 63; ; LAbfG § 6 Abs. 1; ; LAbfG § 8; ; LAbfG § 20; ; LAbfG § 28; ; LVG § 13 Abs. 1 Nr. 1; ; LKrO § 1 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreislaufwirtschaftsrecht, Abfallrecht - Abfallwirtschaftssatzung, Abfallrechtsbehörde, Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Anschlusszwang Benutzungszwang, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage, Gesetzesvorbehalt, Zuständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss- und Benutzungszwang für Abfallentsorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 64
  • NVwZ-RR 2007, 459
  • VBlBW 2007, 106
  • DVBl 2007, 454 (Ls.)
  • DÖV 2007, 389
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    In ihrer rechtlichen Wirkung ist die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs bezüglich einer kommunalen öffentlichen Einrichtung gegenüber dem Verpflichteten (Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter) als Grundrechtseingriff zu qualifizieren; beeinträchtigt ist Art. 14 Abs. 1 GG, jedenfalls Art. 2 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. v. 25.01.2006 - 8 C 13/05 - DVBl 2006, 781, 782 = NVwZ 2006, 690, 691).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 25.03

    Abfall; Abfälle zur Verwertung; Abfälle zur Beseitigung; gewerbliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    Zum einen hat die angefochtene Verfügung nicht die Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung zum Gegenstand; insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2005 zu Grunde lag, als das Landratsamt des Landkreises Böblingen nach § 21 Abs. 1 KrW-/AbfG (a.F.) vorging, um die in der Gewerbeabfallverordnung niedergelegten Pflichten durchzusetzen (BVerwGE 123, 1, 3).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    Zwar ist es rechtlich unbedenklich, wenn die Überlassungspflicht und der zwangsweise Vollzug des Benutzungszwangs unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben (BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6/04 - NVwZ 2005, 695, 697; BVerwG, Urt. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - UPR 2006, 272, 273), jedoch ist der Landesgesetzgeber bundesrechtlich nicht gehindert, die kommunalen Entsorgungsträger zum Erlass von Anordnungen im Einzelfall zu ermächtigen, um den satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen.
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    Zwar ist es rechtlich unbedenklich, wenn die Überlassungspflicht und der zwangsweise Vollzug des Benutzungszwangs unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben (BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6/04 - NVwZ 2005, 695, 697; BVerwG, Urt. v. 01.12.2005 - 10 C 4/04 - UPR 2006, 272, 273), jedoch ist der Landesgesetzgeber bundesrechtlich nicht gehindert, die kommunalen Entsorgungsträger zum Erlass von Anordnungen im Einzelfall zu ermächtigen, um den satzungsrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang durchzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2002 - 15 B 1355/02

    Sanierungsverfügung für Abwasserleitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    Allerdings hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 16. Oktober 2002 die Auffassung vertreten, behördliche Eingriffsmaßnahmen könnten im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses ohne gesetzliche Rechtsgrundlage ergehen; die Befugnis zum Betrieb einer öffentlichen Einrichtung (konkret: Abwasserbeseitigungsanlage) umfasse auf Grund der "Anstaltsgewalt" die Ermächtigung, das Benutzungsverhältnis im Einzelfall durch Verwaltungsakt zu regeln (NVwZ-RR 2003, 297 = NWVBl 2003, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    In seiner Entscheidung vom 29. Dezember 1989 (10 S 2252/89 - VBlBW 1990, 225, 226) hat sich der Senat am Beispiel eines Leistungsbescheids im Rahmen eines öffentlich-rechtlich ausgestalteten Kanalbenutzungsverhältnisses rechtsgrundsätzlich zur Frage behördlichen Handelns durch Verwaltungsakt ohne gesetzliche Ermächtigung geäußert und ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    bb) Zur Unterstützung für seine Rechtsauffassung beruft sich der Beklagte vor allem auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1993 (NVwZ 1993, 1017).
  • VG Stuttgart, 21.10.2003 - 13 K 4448/99

    Abfall; Beseitigung; Verwertung; energetische Verwertung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2003 - 13 K 4448/99 - ist unwirksam.
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    (5) Schließlich ist - insbesondere unter Berücksichtigung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. August 2006 (10 S 2731/03, DÖV 2007, S. 389) - auch nicht ersichtlich, dass bezüglich der Vollziehung der Pflicht, Abfälle zur Beseitigung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, eine "unzulässige Doppelzuständigkeit" besteht (vgl. BVerfGE 104, 249 ; 67, 299 ; 36, 193 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 1684/06

    Müllsortiermaßnahme durch Dritte im Zeitraum zwischen Bereitstellung und

    Indem § 20 Abs. 2 LAbfG an die Aufgabenzuweisungsnorm des § 20 Abs. 1 LAbfG anknüpft, ist § 20 Abs. 2 LAbfG die anwendbare Ermächtigungsgrundlage zur Durchsetzung kommunaler abfallrechtlicher Satzungsbestimmungen (vgl. Senatsbeschl. v. 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - VBlBW 2007, 106, 108).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22

    Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu

    Dabei muss die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verfügung, wenn sie nicht unmittelbar in einem Parlamentsgesetz enthalten ist, auf ein Gesetz im förmlichen Sinne zurückgeführt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.08.2006 - 10 S 2731/03 -, juris).
  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

    Nach den Grundsätzen des Beschlusses des VGH Bad..-Württ. vom 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - sei davon auszugehen, dass die umfassend in § 20 Abs. 2 LAbfG enthaltene Aufgabenzuweisung an die staatlichen Abfallrechtsbehörden auch die Befugnis umfasse, Abfallgebühren durch Bescheid festzusetzen und hoheitlich beizutreiben.

    Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - AbfallR 2006, 239) ergibt sich entgegen der Auffassung der Klägerin nichts Gegenteiliges.

    Für den Vollzug beider Bestimmungen besteht nämlich nur eine Kompetenz des Landratsamts als untere Abfallrechtsbehörde (vgl. § 28 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. 3 LAbfG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 LVG, § 1 Abs. 3 Satz 2 LKrO), wie dies der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 28.08.2006 -10 S 2731/03 - a.a.O. ausgeführt hat.

  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12

    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum

    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Forderung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für Anordnungen im Einzelfall auf eine Entscheidung des VGH BW zum Anschluss- und Benutzungszwang durch eine Abfallwirtschaftssatzung bezieht (Beschl. v. 28. August 2006 - 10 S 2731/03 -, zitiert nach juris) ist auszuführen, dass sich diese Entscheidung ausdrücklich auf Besonderheiten des badenwürttembergischen Landesabfallrechts bezieht (juris, Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 08.04.2008 - 4 B 403/07

    Wasserversorgung; Benutzungszwang; Teilbefreiung; Wäschewaschen; Gleichbehandlung

    Ein darüber hinaus gehender Prüfungsumfang lässt sich hier weder aus anderen Vorschriften (etwa des SächsWG) noch aus der sog. Anstaltsgewalt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 28.8.2006, VBlBW 2007, 106, 107) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses ableiten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08

    Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister

    Ob die Ansicht, die der Antragegegner in der Beschwerdeschrift äußert, dass sich die Ermächtigungsgrundlage unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergibt oder die Satzungsregelungen eine Rechtsgrundlage für Verfügungen im Einzelfall zur Durchsetzung des satzungsrechtlich angeordneten Anschluss- und Benutzungszwangs konkludent enthalten, zutrifft, kommt es danach nicht an (vgl. dazu VGH Mannheim, B. v. 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - NVwZ-RR 2007, 459).
  • VG Schwerin, 08.03.2010 - 4 A 367/09

    Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang im Bereich der Abfallentsorgung

    Ob die Ansicht, die der Antragegegner in der Beschwerdeschrift äußert, dass sich die Ermächtigungsgrundlage unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergibt oder die Satzungsregelungen eine Rechtsgrundlage für Verfügungen im Einzelfall zur Durchsetzung des satzungsrechtlich angeordneten Anschluss- und Benutzungszwangs konkludent enthalten, zutrifft, kommt es danach nicht an (vgl. dazu VGH Mannheim, B. v. 28.08.2006 - 10 S 2731/03 - NVwZ-RR 2007, 459).
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